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Allgemeine Geschäftsbedingungen :
§ 1 Geltung der Bedingungen
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbedingungen, auch wenn sie nicht ausdrücklich vereinbart werden.
§ 2 Vertragsabschluss
In Prospekten, Anzeigen usw. enthaltene Angebote sind – auch bezüglich der Preisangaben – freibleibend und unverbindlich. An speziell ausgearbeitete Angebote hält sich der Verkäufer 30 Kalendertage gebunden.
Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Verkäufer und dem Käufer zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen.
§ 3 Preise, Preisänderungen
Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer von z. Zt. 19 % mit ein und beziehen sich auf ein Stück bzw. Set.
Die Preise schließen Verpackung und Fracht nicht ein.
§ 4 Lieferzeiten
Liefertermine oder – fristen, die verbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
§ 5 Versand und Gefahrübergang
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.
Auf Wunsch des Käufers werden Lieferungen in seinem Namen auf Rechnung versichert.
§ 6 Gewährleistung
Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften oder wird er innerhalb der Gewährleistungsfrist durch Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft, liefert der Verkäufer nach seiner Wahl unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche des Käufers Ersatz oder bessert nach. Mehrfache Nachbesserungen bis zweimal sind zulässig.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre und beginnt mit dem Datum der Lieferung.
Offensichtliche Mängel müssen dem Verkäufer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich mitgeteilt werden. Die mangelhaften Liefergegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch den Verkäufer bereitzuhalten.
Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
§ 7 Haftungsbegrenzung
Schadensersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung und aus unerlaubter Handlung sind gegen den Verkäufer ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherungen.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die dem Verkäufer aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, behält sich der Verkäufer das Eigentum an den gelieferten Waren vor (Vorbehaltsware).
Bei Zugriffen Dritter – insbesondere Gerichtsvollzieher – auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen, damit der Verkäufer seine Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Verkäufer die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet der Käufer.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere bei Zahlungsverzug – ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware auf dessen Kosten zurückzunehmen.
Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Ware entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten.
§ 9 Zahlung
Zahlungen mit befreiender Wirkung nur unmittelbar an den Verkäufer oder auf ein von diesem angegebenes Bank- oder Postscheckkonto erfolgen.
Rechnungen des Verkäufer sind zahlbar innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum.
Gerät der Käufer mit der Zahlung in Verzug, so wird der gesetzliche Verzugszins in Anrechnung gebracht.
Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behält sich der Verkäufer ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers und sind sofort fällig.
Der Verkäufer ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, und wird den Käufer über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Verkäufer berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Zur Zurückbehaltung ist der Käufer jedoch auch wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.
§ 10 Gerichtsstand ist Würzburg.
